Datenschutz im Kindergarten
Der Datenschutz in der Kindergarten-Fotografie ist ein ganz heisses Thema!
Ich brauche meines Erachtens die Unterschrift von dem/den Erziehungsberechtigten, um die Kiddis überhaupt fotografieren zu dürfen. Mehrzahl wohlgemerkt!!!!! Wenn es ein geteiltes Sorgerecht gibt, bräuchte ich wohl auch die Unterschrift beider Eltern…. Nur, woher weiss ich, dass Frau X nicht das alleinige Sorgerecht hat? Also Verlass ich mich einfach mal auf meinen gesunden Menschenverstand und formuliere das so: „Unterschrift des/der Erziehungsberechtigten“, dann geb ich den schwarzen Peter ab – glaub ich :-))))
Dazu habe ich mir überlegt, dass ich eine Liste mache, in der sich die Eltern, die ihr Kind fotografieren lassen möchtem, mit Namen und Email-Adresse eintragen.
Zusätzlich schreibe ich unter die Liste noch meine Datenschutz-Erklärung (das Kleingedruckte – grins), welche Daten, warum, wie und wieso ich die Daten mit welchen Programmen und Dienstleistern verarbeite, bzw. weitergebe, und lasse die Eltern dann noch mit ihrer Unterschrift auf der Liste bestätigen, dass sie die Datenschutz-Erklärung gelesen haben und damit einverstanden sind.
So nach dem Motto: Mit meiner Unterschrift bestätigte ich, …usw. Das müsste doch so klappen, oder?
Wie seht ihr das mit den Fotos eurer Kinder im Kindergarten?
Ich glaub, ich mache mir viel zu viele Gedanken, zumal ich ja den Auftrag noch gar nicht habe :-))))))))))
Ich halte euch auf dem Laufenden!